Corona-Regeln ab November

Vorwarn- und Überlastungsstufe bringen Einschränkungen

Die Pandemie ist nicht vorbei - im Gegenteil: die Infektionsraten erreichen neue Rekorde. Auch das kirchliche Leben muss darauf reagieren. Das Landeskirchenamt hat darum einen aktualisierten Orientierungsplan veröffentlicht.

Ab 5. November gilt in Sachsen die Vorwarnstufe. Voraussichtlich bereits ab 11. November 2021 wird die Überlastungsstufe erreicht sein. 

Daraus folgt insbesondere folgendes: 

a) Gottesdienste:

  • Im Gottesdienst gelten generell die AHA-Regeln (Abstand, FFP2 Masken) und Kontaktnachverfolgung. Das kirchenmusikalische Angebot ist reduziert.

b) Sonstige Gemeindeveranstaltungen:

  • Bis einschließlich der Vorwarnstufe gilt aktuell für die Anwendung der 3G-Regel: bei Nachweis der vollständigen Impfung, Genesung oder eines tagesaktuellen Schnelltests können die Abstände reduziert werden, wenn durchgängig Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wenn Abstände eingehalten werden, kann am Platz auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
     
  • Bis zur Vorwarnstufe kann durch die Anwendung der 2G-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung) auf Abstand und Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.
     
  • Ab der Überlastungsstufe gilt auch für 2G: Die Abstände können nur dann reduziert werden, wenn durchgängig Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wenn Abstände eingehalten werden, kann am Platz auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Der Verzicht auf Abstände und Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr möglich.
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