Aktualisierung: 2. November 2020
In den Mitteilungen des Landeskirchenamtes zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 heißt es für den Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens:
- Das Gebot der Kontaktbeschränkung sollte - wo immer möglich - verantwortlich umgesetzt werden. Nur so lassen sich die Zahlen der Neuinfektionen wirkungsvoll begrenzen. Hier sollten wir als Kirche verantwortlich und solidarisch handeln.
- Folgende Maßnahmen sind in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen umzusetzen:
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
- durchgängiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (ausgenommen hiervon sind nur die liturgisch Handelnden bzw. Sprechenden, gemeint sind damit Einzelpersonen; auf die Mindestabstände zu anderen Menschen ist dabei zu achten)
- personenbezogene Kontaktdatenerfassung und deren (vor dem Zugriff Dritter geschützte) Aufbewahrung für einen Monat (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl).
- Vorliegen und Umsetzung eines schriftlichen Hygienekonzeptes mit darin ermittelten maximalen Belegungszahlen unter Einhaltung der 1,5 m Abstand und Benennung eines Ansprechpartners für die Einhaltung des Hygienekonzeptes für jeden Gottesdienst und jede Veranstaltung
- allgemeine Hygiene-Maßnahmen und regelmäßiges Lüften von Räumen.
Weitere Informationen enthält die stets aktualisierte Seite der Landeskirche:
https://engagiert.evlks.de/mitteilungen/zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie/