Die aktuell geltende sächsische Coronaschutzverordnung erlaubt Gottesdienste und Gemeindekreise unter Beachtung der Hygieneauflagen. Für die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat das Landeskirchenamt entsprechende Regeln veröffentlicht, die in dem Orientierungsplan für die verschiedenen Inzidenzen zusammengefasst sind.
Deren wichtigste Punkte:
Ab Inzidenz 35:
- medizinischer Mund-Nase-Schutz tragen
- Sicherheitsabstände einhalten
- Kontaktnachverfolgung
Die Kontaktnachverfolgung soll laut Verordnung bevorzugt mit der Corona-Warn-App erfolgen. Dazu gibt es am Kircheneingang einen entsprechenden QR-Code. Wer sich mit der Corona-Warn-App eincheckt, hat folgende Vorteile:
- Hoher Datenschutz.
- Sofortige Information, wenn eine in der Veranstaltung aufgetretene Infektion gemeldet wird (ohne Umweg über das Gesundheitsamt).
- Keine Addressangabe in Listen mehr erforderlich.