Mit dem Eintreten der Überlastungsstufe an den sächsischen Krankenhäusern und der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen hat auch das Landeskirchenamt die Richtlinien an die aktuelle Situation angepasst:
Orientierungsplan für kirchliches Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen_Stand 22.11.2021
Die Änderungen betreffen:
- Für Gottesdienstbesuch ist ein Impf- bzw. Genesennachweis oder ein negativer Test notwendig; Alternativ Testpflicht für alle.
- Es müssen FFP2-Masken getragen werden.
- Der Abstand von 1,50m für Personen aus verschiedenen Hausständen muss immer eingehalten werden.
- Chor oder Posaunenchor können nur im Freien auftreten, Proben sind nicht möglich.
- Konzerte und Gemeindekreise können nicht stattfinden.
Grundsätzlich kommt es darauf an, bei allen Zusammenkünften im Bereich der Kirchgemeinde dafür zu sorgen, dass möglichst keine Situationen entstehen, die Ansteckungen begünstigen. Das ist angesichts der Situation in den Krankenhäusern ein zwingendes Gebot christlicher Nächstenliebe.